Durch die Änderungen im Energiemarkt und Förderungen des Gesetzgebers steigen die Anforderungen an die Energienetze. Immer mehr Haushalte heizen elektrisch oder laden E-Autos. Das stellt die Versorgungsstrukturen zunehmend vor Herausforderungen. Für eine sicherere und wirtschaftliche Nutzung der Energienetze hat der Gesetzgeber das Energiewirtschaftsgesetz angepasst.
Damit das Stromnetz genauso zuverlässig bleibt wie bisher, sind neben technischen, auch immer wieder gesetzliche Anpassungen notwendig. Zum Jahresbeginn wurde der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfassend überarbeitet. Die evd wird als Dienstleister des Stromnetzbetreibers der Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) die neuen Regelungen des §14a in Dormagen umsetzen. Die Neuerungen bringen nicht nur Vorteile für die Netzstabilität, sondern auch für Besitzer*innen sogenannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE). Neue Verbraucher – darunter Wärmepumpen, Kälteerzeuger, Elektro-Ladepunkte und netzgeladene Batteriespeicher ab 4,2 kW Netzbezug – müssen ab sofort gesteuert werden können.
Sebastian Tacke, Abteilungsleiter Messwesen bei der evd, erklärt im Interview, welche Auswirkungen das auf Verbraucher*innen hat und warum diese Steuermöglichkeit wichtig ist.
Was ist das Ziel der neuen § 14a-Regelung?
Tacke: Die wesentliche Änderung besteht darin, dass bei drohenden Überlastungen des Stromnetzes die Leistung der steuerbaren Verbraucher vorübergehend heruntergeregelt, gedimmt, werden kann. In den üblichen Haushaltsverbrauch darf nicht eingegriffen werden, ebenso sind vollständige Abschaltungen unzulässig. Das Dimmen der Anlagen bedeutet, dass beispielsweise Elektroautos weiterhin laden, jedoch mit reduzierter Leistung. So garantiert die neue § 14a-Regelung durchweg die Netz- und Versorgungssicherheit.
Welchen Vorteil haben Bürger*innen von der neuen Regelung?
Tacke: Als Ausgleich für die Steuerbarkeit gewährt der Netzbetreiber eine Reduzierung des Netzentgelts. Gleichzeitig werden die Netzbetreiber verpflichtet, die Anlage ohne lange Wartezeiten ans Netz anzuschließen und den Netzausbau voranzutreiben. Betreiber*innen können zwischen einem jährlichen pauschalen Rabatt beim Netzentgelt oder einer Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte wählen. Die Installateur*innen übermitteln dem Netzbetreiber die Entscheidung der Betreiber*innen bei der Anmeldung der neuen Anlage. Wird keine Option gewählt, ist die Pauschale standardmäßig gesetzt.
Wie wird eine Steuerung im Netz umgesetzt?
Tacke: Zukünftig wird ein Steuergerät - die sogenannte Steuerbox - im Zählerschrank verbaut sein, das direkt mit den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verknüpft ist. Das Steuergerät erhält die Signale über ein intelligentes Messsystem (iMS) vom Netzbetreiber. Im Fall einer drohenden Netzüberlastung wird die Leistung auf 4,2 kW gedimmt. Es darf nicht unter diesen Wert gedimmt werden. Hier wird durch den Gesetzgeber die Verfügbarkeit von 4,2 KW sichergestellt. Außerdem ist die Regelung die absolut letzte Maßnahme des Netzbetreibers, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Ausführliche Informationen unter: www.evd-dormagen.de/steuve
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